Hausordnung

Wir möchten unseren Kunden und Besuchern des KOMM ein sauberes und sicheres Einkaufscenter bieten, damit diese in gepflegter Atmosphäre verweilen und Ihre Einkäufe tätigen können. Bitte beachten Sie daher unsere Hausordnung:

1.
Benutzen Sie bitte für Ihre Abfälle die in großer Zahl vorhandenen Müllbehälter.

2.
Das Rauchen ist in den Ladenstraße des Einkaufscenters aus feuerschutzrechtlichen Gründen verboten. Stellen Sie bitte bei Betreten der Ladenstraße das Rauchen ein, und benutzen Sie zum Wegwerfen der Zigaretten die dafür bereitstehenden Behälter.

3.
Behindern Sie durch Ihr Verhalten keine anderen Besucher unseres Einkaufscenters. Zuwiderhandlungen, wie Belästigungen und körperliche Gefährdung können als Hausfriedensbruch geahndet werden.

4.
Das gewerbliche Anbieten von Waren, das Musizieren und andere Auftritte im Einkaufsbereich sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Centermanagements gestattet.

5.
Das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten sowie jede andere Aktion bedarf einer vorherigen Genehmigung durch das Centermanagement.

6.
Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße geführt oder darin geparkt werden. Das Fahren (Fahrrad, Rollschuhe, Skateboard u. a.) in den Ladenstraßen sowie auf dem zum Center gehörenden Verkehrsflächen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Hiervon sind selbstverständlich sämtliche Beförderungshilfen für Behinderte ausgenommen.

7.
Hunde müssen an der Leine geführt und durch diese verursachten Verunreinigungen von deren Besitzern sofort beseitigt werden. Im Lebensmittelbereich ist der Zutritt für Hunde nicht gestattet.

8.
Zum Schutz unserer Besucher vor Belästigungen werden Handlungen, wie das Erbetteln von Geldbeträgen und ungenehmigten Hausierhandlungen im Sinne der Hausordnung geahndet.

9.
Wir bitten Sie, den Genuss alkoholischer Getränke außerhalb unserer gastronomischen Einrichtungen zu unterlassen.

10.
Wir weisen darauf hin, dass wir berechtigt sind, bei Zuwiderhandlungen, die das Interesse unserer Besucher verletzen, ein Hausverbot auszusprechen. Wir bitten Sie daher, den Anweisungen des Centermanagements und seiner Beauftragten Folge zu leisten.

11.
Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen in Höhe des entstandenen Schadens, mindestens jedoch in Höhe von 50,00 € pauschal geahndet.

12.
Das weitere Verweilen, nach Aufforderungen zum Verlassen des Centers, durch das Centermanagement oder seine Beauftragten ausgesprochen, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Ihr Centermanagement